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Neues von der Mietspiegelklage
Über die Coronapandemie ist die Mietspiegelklage ein bisschen in den Hintergrund gerückt. Diese läuft aber selbstverständlich nach wie vor. Zwischenzeitlich wurde ein neuer Gutachter gefunden. Dieser wird demnächst beauftragt. Wir hoffen, dass das Gutachten noch in diesem Jahr vorliegen wird – und dass der Gutachter nicht wieder mit einer schwachen Begründung abgelehnt wird.
Mietspiegel 2020
Die Befragung für den Mietspiegel 2020 läuft. Die Fragebögen an Mieter und Vermieter sind versandt. Es haben sich in den vergangenen Tagen verschiedene Mitglieder bei uns gemeldet, da es anscheinend immer wieder Unklarheiten gibt, zu welcher Wohnung die Befragung erfolgen soll, wenn der Vermieter in einem Anwesen mehrere Wohnungen hat. Hier musste bei dem durchführenden Institut nachgefragt werden. Mitglieder, denen es ähnlich erging oder die auf andere Probleme bei der Befragung stießen, können sich gerne bei uns melden, damit wir uns ein Bild machen können.
Mietspiegelrechner
Mit diesem Vergleichsmietenrechner können Sie die Miethöhe für Ihr Objekt im Rahmen einer Mieterhöhung ermitteln oder die Grenze der Mietpreisbremse (ortsüblicher Vergleichsmiete + 10 %) bestimmen.
» Jetzt Vergleichsmiete berechnen!Forderung der Neuerstellung eines rechtssicheren qualifizierten Mietspiegels für Mannheim
Neuer Mietspiegel jetzt
Haus & Grund Mannheim fordert die umgehende Neuerstellung eines rechtssicheren qualifizierten Mietspiegels für Mannheim. Wir haben uns daher mit einem Schreiben direkt an die Stadt sowie die Gemeinderäte gewandt.
Der Mietspiegel 2016 und damit auch die darauf aufbauende Fortschreibung aus dem Jahr 2018 wird einer gerichtlichen Überprüfung aller Voraussicht nach nicht standhalten. Die Einschätzung des gerichtlich bestellten Gutachters Prof. Dr. Wilfried Krämer liegt bekanntlich zwischenzeitlich vor (s. Mannheimer Morgen vom 12.09.2019, S. 9). Kurz zusammengefasst stellt der Sachverständige schwerwiegende Mängel bei der Erstellung des Mietspiegels 2016 fest. Der von der Mieterseite gestellte Befangenheitsantrag gegen den Sachverständigen wurde zwischenzeitlich abgelehnt (s. Mannheimer Morgen vom 04.10.2019, S. 11).
Dies hat bei Mieter und Vermietern zu erheblicher Verunsicherung geführt. Auch wenn uns bei Klageerhebung seitens der Stadtführung vorgeworfen wurde, die Klage sei verantwortungslos, zeigt sich nun deutlich, dass diese gerichtliche Überprüfung auf einer berechtigten Grundlage basiert. Im Übrigen ist ein solcher Vorgang -wie jede gerichtliche Überprüfung- in einem Rechtsstaat wie dem unseren normal.
Auch wenn der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer-Verband Mannheim nicht unmittelbar Partei einer laufenden Mietspiegelprozesse ist, wird uns vorgeworfen, es ginge uns bei der Klage nur um die Profitmaximierung zu Gunsten von raffgierigen Vermietern. Auch wenn dies vordergründig nahezuliegen scheint, ist es tatsächlich falsch. Gerade Kleinvermieter wie es die ganz große Mehrheit unserer Mitglieder sind, gehen sehr verantwortungsvoll mit ihrem vermieteten Eigentum um. Sie erhöhen die Miete oft jahrelang nicht und wenn doch, dann erst bei einem Mieterwechsel. Und auch dann oft nur moderat. Ihnen ist ein langfristig gutes Mieter-Vermieter-Verhältnis wichtiger als der Profit. Unsere rund 6.000 Mitglieder sind eben keine Großvermieter.
Man muss an dieser Stelle mit einem Mythos aufräumen: Ein neuer Mietspiegel ist kein Erhöhungsautomatismus. Natürlich prüfen manche Vermieter die Einordnung ihrer Wohnung in den Mietspiegel. Aber selbst, wenn eine Erhöhung möglich ist, sehen viele Vermieter davon ab oder schöpfen die Erhöhungsmöglichkeit nicht aus. Wie gesagt, ein gutes Miteinander ist ihnen weit wichtiger als der Profit. In der gegenwärtigen Diskussion wird auch gerne übersehen, dass durch die politische Drohkulisse von Mietpreisbremse bis Mietendeckel und Mietenstopp bei Vermietern nachvollziehbarerweise die Angst ausgelöst wird, sie dürfen auf absehbare Zeit gar keine Mieterhöhungen mehr vornehmen. Die Kosten der Instandhaltung und v. a. der Modernisierung fallen aber immer weiter an und steigen sogar noch erheblich. Und nun will die SPD auf Bundesebene sogar schon die Erhöhungen auf der Grundlage einer vertragliche vereinbarten (!) Staffel- oder Indexmiete verbieten. Der Mietenanstieg ist also auch ein politisch hausgemachtes Problem.
Es wird in der politischen Diskussion anscheinend gerne ausgeblendet, dass unsere Gesellschaft nicht nur aus Mietern besteht. Die Gruppe der privaten Vermieter bilden einen erheblichen Bevölkerungsanteil und sie haben durch ihre Arbeit und ihr Geld ganz maßgeblich dazu beigetragen, dass wir einen ausreichenden Wohnungsbestand in Deutschland haben. Die gesetzgeberischen Maßnahmen führen aber zunehmend dazu, dass keine Mietwohnungen mehr entstehen werden. Und das ist wirklich schlecht für Mannheim. Denn die GBG wird diese stetig wachsende Lücke nicht schließen können.
Und Vermieter haben aus ihrem Eigentum nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte. Wir leben schließlich in einer sozialen Marktwirtschaft. Die widerstreitenden Interessen von Mietern und Vermietern müssen einen gerechten Ausgleich erfahren, den beide Seiten akzeptieren können. Diesem Gedanken dient ein nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellter Mietspiegel. Ihm kommt eine gesellschaftspolitische Befriedungsfunktion zu.
Wie die laufenden Prozesse zeigen, kann der Mannheimer Mietspiegel in seiner gegenwärtigen Form diese Befriedungsfunktion aufgrund der schwerwiegenden Mängel nicht mehr erfüllen. Wir könnten uns nun zurücklehnen und abwarten, wie der Prozess endet. Würde der Mietspiegel komplett aufgehoben, müssten Mieterhöhungen auf andere Weise -etwa durch die sog. drei Vergleichsmieten- gesetzeskonform begründet werden. Es gebe also durchaus eine Alternativlösung. Aber das ist nicht das Ziel. Haus & Grund Mannheim ist sich seiner gesellschaftlichen Verantwortung als Vermieterverein sehr bewusst – ebenso wie unsere Mitglieder es sind, wenn sie einen Mietvertrag mit einem Mieter abschließen. Ein Mietverhältnis basiert auf dem Vertrauen, dass der Mieter die Wohnung nutzen darf und dafür eine angemessene Miete bezahlt. Und er kann nun mal nicht erwarten, dass diese sich Zeit seiner Mietzeit nicht ändern wird.
Der notwendige Interessenausgleich zwischen Mietern und Vermietern kann nicht einseitig durch willkürliche gesetzgeberische Vorgaben ersetzt werden. Dies wird den Mietwohnungsmarkt zerstören und nutzt den Mietern letztlich nicht. Die gesetzgeberischen Einschränkungen des Miethöherechts haben u. E. ganz wesentlich dazu beigetragen, dass mehr Vermieter über Mieterhöhungen nachdenken. Sie haben Angst, dass ihnen das auf mittel- bis langfristige Sicht untersagt wird. Sie befürchten, dass sie nicht mehr in ausreichendem Maße Rücklagen bilden können. Diese sind aber für die notwendigen Instandhaltungen, Werterhaltung und v. a. Modernisierungen -insbesondere zum Klimaschutz- zwingend erforderlich. Diese Furcht können wir bei den Beratungen unserer Mitglieder in den vergangenen Jahren zunehmend deutlich feststellen.
Andere Methoden der Mietpreisbegrenzung sind für unsere Stadt nicht zielführend. Es wurde bereits eine Sozialquote eingeführt, deren Wirksamkeit sich noch zeigen muss. Aber Mannheim ist nicht in den Geltungsbereich einer neuen Mietpreisbremsenverordnung des Landes einzubeziehen. Aufgrund der Konversionsflächen und den intensiven Baumaßnahmen entsteht in unserer Stadt viel neuer Wohnraum. Dies löst sicherlich nicht alle Probleme auf dem Mannheimer Wohnungsmarkt, er kann aber nicht pauschal als angespannt bezeichnet werden. Natürlich ist es unseres Erachtens sinnvoll und notwendig, dass insbesondere seitens der GBG in verstärktem Maße Sozialwohnungen errichtet werden. Wir müssen aber dafür Sorge tragen, dass Mannheim als Stadt auch für Bauherren attraktiv bleibt.
Ein Mietendeckel wie in Berlin diskutiert ist für Mannheim ebenfalls kein erstrebenswertes Instrument. Zwar mag es zu einer vorübergehenden Senkung der Mieten führen, jedoch sind die mittel- und langfristigen Folgen für den Mietwohnungsmarkt verheerend. Wenn Vermietern jede Möglichkeit einer Mietanpassung genommen wird, haben sie früher oder später nicht mehr die finanziellen Mittel für notwendige Instandhaltungen oder wichtige (energetische) Modernisierungen. Es würde nur noch das nötigste repariert; Immobilien drohen damit allmählich zu verfallen. Dies ist sicherlich nicht im Interesse der Mieter. V. a. aber hilft es gerade wohnungssuchenden Mietern in schwierigen finanziellen Situationen nicht im Geringsten, sondern v. a. den liquiden Bestandsmietern. Ein Vermieter wird sich im Zweifel immer für den zahlungskräftigsten Mietinteressenten entscheiden. Potenzielle Mieter mit schlechten finanziellen Kennzahlen und Sozialhilfeempfänger haben das Nachsehen. Und Bestandsmieter mit ausreichendem Einkommen werden sogar noch begünstigt, wenn sie eine gesetzlich willkürlich als überhöht festgelegte Miete zurückfordern können. Wollen wir das?
Deshalb halten wir es für unumgänglich, dass nicht erst im kommenden Jahr ein neuer qualifizierter Mietspiegel erstellt wird, der dann Ende 2020 in Kraft treten würde. Wir sind vielmehr der Überzeugung, dass dies unmittelbar schon heute in Angriff genommen werden muss. Wir wollen im Interesse der Stadtgesellschaft, im Interesse von Mietern, Vermietern und Genossenschaften einen Mietspiegel, der seine Befriedungsfunktion erfüllt. Damit wird für alle wieder Rechtssicherheit hergestellt. An diesem Prozess wollen wir mitwirken und erklären unsere Bereitschaft, umgehend in die Erstellungsvorbereitungen einzutreten. Ein neuer Mietspiegel, der wissenschaftlichen Anforderungen genügt, kann die bestehenden Unsicherheiten lösen. Dabei könnte man auch für die juristisch nicht geklärte Frage der Einbeziehung der Mieten der GBG in den Mietspiegel eine Kompromisslösung finden.
Wir fordern daher die Stadt und alle Parteien des Mannheimer Gemeinderats auf, die notwendigen Schritte einzuleiten und umzusetzen, damit umgehend mit der Erstellung eines neuen Mietspiegels begonnen werden kann.
Gerne stehen wir für ein vertiefendes Gespräch oder Rückfragen zur Verfügung.
Josef Piontek
1. Vorsitzender
Dr. Andreas Paul
Geschäftsführer
Der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverband Mannheim e. V. besteht seit 1893. Er vertritt die Interessen von rund 6.000 privaten Vermietern und Eigentümern.
Klage und Stellungnahmen zum Thema
Mietspiegel der Stadt Mannheim
Mietspiegel der Stadt Mannheim
Das durch das Amtsgericht Mannheim im Rahmen des Rechtsstreits über die Wirksamkeit des Mannheimer Mietspiegels in Auftrag gegebene Gutachten liegt vor. Der Sachverständige, Herr Prof. Dr. Krämer kommt in seinem Gutachten zu dem Ergebnis, dass der Mietspiegel 2016 nicht auf einer repräsentativen Datenerhebung beruht und die zur Auswertung der Daten verwendete statistische Methodik nicht lege artis angewandt wurde. Der Sachverständige beanstandet ferner die mangelhafte Dokumentation des Mietspiegels. Die in dem Mietspiegel ermittelten Zu- und Abschläge z.B. bezüglich der Wohnlage sind unplausibel und nicht in jedem Fall gerechtfertigt, sie beruhen auf Annahmen und Vermutungen, deren Berechtigung nur ungenügend nachgewiesen ist. Die Repräsentativität der Datenerhebung wird gerügt, bei der Stichprobe handelt es sich nicht um eine Zufallsstichprobe. Die wegen niedriger Mieten bekannte GBG ist bei der Datenerhebung überproportional vertreten, was zu einer Verzerrung der Mieten führt.
Der Sachverständige bestätigt damit die in dem Klageverfahren durch den Prozessbevollmächtigten der Klägerin, Rechtsanwalt Josef Piontek, gegen den Mietspiegel erhobenen Vorwürfe. Mit der Erstellung des Gutachtens ist das Klageverfahren nicht beendet. Das Amtsgericht wird den Prozessparteien Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Gutachten geben und vor Verkündung eines Urteils noch einen weiteren Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumen.
Da der Mietspiegel 2018 auf dem fehlhaften Mietspiegel 2016 aufbaut, ist auch dieser nach Auffassung von Haus & Grund Mannheim unwirksam. Mannheim verfügt deshalb zurzeit über keinen qualifizieren Mietspiegel.
Die Unterstützung der Klage durch Haus & Grund Mannheim war entgegen der Auffassung von Herrn OB Dr. Peter Kurz nicht „gesellschaftspolitisch verantwortungslos“, sondern ein ganz normaler und offensichtlich berechtigter Vorgang in einem Rechtsstaat. Alle Bürger der Stadt Mannheim, also Mieter und Vermieter brauchen aus Gründen der Praktikabilität und des Rechtsfriedens einen Mietspiegel. Ein solcher Mietspiegel muss jedoch die ortsübliche Miete im Mannheim korrekt wiedergeben und frei von wohnungspolitischen Erwägungen sein. Die Stadt Mannheim wird deshalb aufgefordert, unabhängig von dem Ausgang des Klageverfahrens, einen solchen Mietspiegel zeitnah zu erstellen. Nach Aussage des Vorstandes von Haus & Grund Mannheim, RA Josef Piontek, sind der Verband und seine Mitglieder bereit, dabei mitzuwirken.
» Pressemitteilung als Download
Haus & Grund fordert: Keine Mietpreisbremse in Mannheim
Man muss an dieser Stelle auch mit dem Vorurteil aufräumen, dass eine Mieterhöhung etwas Verwerfliches wäre. Der Gesetzgeber hat ein sehr differenziertes System der Mietpreisanpassung im laufenden Mietverhältnis vorgegeben, um den Ausgleich der Interessen von Mietern und Vermietern zu ermöglichen. In diesem Rahmen muss eine Mieterhöhung möglich sein und möglich bleiben, ohne dass der Vermieter dafür an den Pranger gestellt wird. Denn die Mieteinnahmen werden in den allermeisten Fällen wieder investiert. Sei es in notwendige Instandhaltungen, sei es in Modernisierungen. Natürlich ist es für den Betroffenen unschön, wenn seine Miete zulässigerweise erhöht wird. Aber ein Mieter kann redlicherweise nicht erwarten, dass die Miete auch nach zehn oder zwanzig Jahren unverändert bleibt. Er erwartet ja auch Instandhaltungen und Modernisierungen – wozu Vermieter zum Teil sogar gesetzlich verpflichtet sind. Wird dieses differenzierte und auf Ausgleich ausgerichtete System aufgegeben, verlieren wir den Schutz des privaten Eigentums. Dies ist aber Aufgabe des Staates. Die Wirksamkeit der Mietpreisbremse ist ohnehin umstritten. Sie schützt dabei aber nicht Mietinteressenten mit einem geringen oder mittleren Einkommen, sondern solvente Mieter. Und v. a. löst sie nicht das dahinterstehende generelle Problem: Den in vielen Regionen bestehenden Wohnungsmangel. Diesen muss man bekämpfen und eine Mietpreisbremse ist dabei keine Hilfe. Sie führt - wie Enteignungen oder die Sozialquote - zu keiner einzigen neuen Wohnung. Aber sie macht Bauen und Vermieten für private Investoren erheblich unattraktiver, da sie ihre Kalkulationen darauf einstellen und die Einschränkungen an anderer Stelle kompensieren müssen. Und eine Mietpreisbremse stößt nicht nur potenzielle Investoren ab. Auch Bestandsvermieter werden sich aufgrund der geänderten wirtschaftlichen Gesamtsituation zweimal überlegen, ob sie proaktiv in eine Immobilie investieren oder lieber warten, bis Instandhaltungen unumgänglich sind. Modernisierungen werden dann ebenfalls zurückgestellt. Dies liegt weder im Interesse der Umwelt -Stichwort Klimaschutz- noch im Interesse der Mieter. Denn beide profitieren von einem gut instandgehaltenen Haus. Dies wird in der gegenwärtigen Diskussion gerne übersehen.
Auch wenn es politisch verlockend sein mag, gibt es für die Aufnahme von Mannheim in den Geltungsbereich einer Mietpreisbremse keinen guten Grund – sie kann sich für den Wirtschaftsstandort Mannheim mittelfristig sogar als kontraproduktiv erweisen. Sie gefährdet den lokalen Wohnungsmarkt. Bleiben Investoren aus und schrauben Eigentümer als Vermieter den Instandhaltungs- und Modernisierungsaufwand auf das Mindestmaß zurück, sind die Mieter die Leidtragenden. Der Wohnungsbestand wird nicht mehr gepflegt und droht zu verfallen. Die Bauqualität leidet. Wir befinden uns durch die Konversion und die damit zur Verfügung stehenden Flächen in einer relativ komfortablen Situation mit einer Vielzahl von Bauprojekten. Es entsteht Wohnraum für mehrere tausend Menschen. Von einem angespannten Wohnungsmarkt - als Voraussetzung für eine Mietpreisbremse - kann man daher nicht sprechen. In den großen Wohnungsportalen sind für Mannheim ausreichend Wohnungen zu finden. Es ist zudem davon auszugehen, dass zahlreiche Wohnungen ohne Anzeige in einem gewerblichen Medium oder über andere Kanäle (etwa facebook.de) angeboten werden. Auch das letzte Wohnungsmarktmonitoring der Stadt Mannheim von 2016 konnte keinen allgemein angespannten Wohnungsmarkt feststellen. Die Leerstandsquote lag damals bei 1,7 % und damit höher als bei anderen Gemeinden im Umland. Der Wohnungsbestand ist von 2011 bis 2017 um 2,5 % auf 166.283 Wohnungen in Mannheim gestiegen (Quelle: Kommunale Statistikstelle, Wohnungsbautätigkeit und Wohnungsbestand 2017). Die Durchschnittsmiete laut Mietspiegel 2018 liegt bei 7,71 € und ist damit niedriger als in anderen Städten. Die Steigerung im Rahmen des letzten Mietspiegels dürfte ein Zeichen dafür sein, dass Mannheim zunehmend an Attraktivität gewinnt. In Heidelberg lag 2017 die Durchschnittsmiete bei 8,56 €, in Stuttgart im selben Jahr bei 8,95 € und Freiburg im laufenden Jahr bei durchschnittlich 8,56 €. Zudem sagt eine Durchschnittsmiete nichts über die tatsächliche Miete im Einzelfall aus. Wenn anhand des Mannheimer Mietspiegels eine Mieterhöhung möglich ist, bedeutet es doch letztlich nur, dass die bislang gezahlte Miete unterdurchschnittlich war. Und dass dies immer so sein wird, darauf hat auch ein Mieter keinen Anspruch. Und nebenbei bemerkt: Man sollte bei allen Diskussionen um Mieterhöhungen vielleicht auch den Blick darauf richten, von welchen Mieten aus eine Erhöhung erfolgt. Bei einem Quadratmeterpreis von bspw. 5 Euro in Mannheim sind 20 % zwar 1 Euro mehr, aber es handelt sich dennoch nicht um eine (zu) hohe Miete. Und derartige Fälle sind nicht selten.
Stellungnahmen
» Stellungnahme des Fraktionsvorsitzenden der CDU-Gemeinderatsfraktion Mannheim und Spitzendkandidat der CDU für die Gemeinderatswahl Claudius Kranz» Stellungnahme von Nikolas Löbel MdB CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
» Stellungnahme des Stadtrats Wolfgang Taubert, Mittelstand für Mannheim e.V.
Wir brauchen in Zukunft mehr Wohnraum in Mannheim.
Die Prognosen sagen für Mannheim in den nächsten Jahrzehnten ein deutliches Bevölkerungswachstum voraus (+ 25.000 Menschen bis zum Jahr 2036). Damit diese Menschen wohnen können, müssen ausreichend Wohnungen gebaut und im Bestand renoviert und modernisiert werden. Die Stadt Mannheim, bzw. die GBG können den dafür notwendigen Bauaufwand nicht allein bewältigen. Hierfür sind wir auf das Engagement privater Häuslebauer angewiesen. Immerhin errichtet die GBG nach 20 Jahren erstmals wieder geförderte Wohnungen. Aber das allein wird den Wohnungsbedarf nicht decken. Eine Mietpreisbremse macht zusammen mit der ebenfalls in Mannheim beschlossenen Sozialquote Investitionen in Baumaßnahmen unattraktiv. Die Behauptung, eine Mietpreisbremse (mit oder ohne Sozialquote) würde zu einer Entspannung auf dem Wohnungsmarkt führen, ist Augenwischerei. Denn wegen der Mietpreisbremse entsteht keine einzige zusätzliche Wohnung. Es droht vielmehr die Abwanderung von privaten Investoren und der Rückgang von Investitionen im Wohnungsbausektor. Die GBG als städtische Wohnungsbaugesellschaft kommt ihrer eigentlichen Kernaufgabe, bezahlbaren Wohnraum zu Schaffen und zur Verfügung zu stellen, anscheinend wieder verstärkt nach.Fazit
Wer politisch auf das Pferd Mietpreisbremse setzen will, muss den Bürgern dann nicht nur erklären, wieso nicht so viel gebaut wird, wie es erforderlich wäre. Er müsste auch erklären, wieso in den Bestand weniger investiert wird als es sinnvoll wäre. Gerade private Kleinvermieter haben ein großes Interesse am Erhalt ihrer Immobilie. Dies wird durch eine Mietpreisbremse ohne Not torpediert. Der kurzfristige „Erfolg“ einer Mietpreisdeckelung wird damit der zukünftigen Entwicklung des Wohnungsmarkts geopfert. Hier muss sich Mannheim sinnvoll aufstellen. Wenn man wirklich etwas für Mieter tun will, muss man den Wohnungsbau forcieren. Ein sinnvoller Ansatz wäre bspw. die Baukosten von nicht zwingend erforderlichen Maßnahmen zu befreien. Zudem müssen Baugenehmigungsverfahren beschleunigt werden, damit Bauherren nicht zum Teil mehrere Monate auf ihre Genehmigungen warten müssen. Und es muss nach wie vor mehr Bauland ausgewiesen werden.In eigener Sache - Prozess zur Überprüfung des Mietspiegels läuft
Es geht bei der Klage nicht um Preistreiberei oder Gewinnmaximierung. Auch geht es nicht um die „Refinanzierung spekulativer Preise beim Erwerb von Bestandsimmobilien“, wie es der Oberbürgermeister ausdrückte. Wir haben berechtigte Zweifel am Zustandekommen des aktuellen Mietspiegels. Dass wir dies gerichtlich überprüfen lassen ist weder gesellschaftspolitisch verantwortungslos noch ein Affront, sondern ein völlig üblicher Vorgang in einem Rechtsstaat. Artikel 14 des Grundgesetzes und der dort verbriefte Schutz des Eigentums gestattet es einem Vermieter gerichtliche Hilfe wegen der Überprüfung eines Mietspiegels in Anspruch zu nehmen. Nur auf diesem Weg kann ein Mietspiegel durch eine unabhängige Instanz geprüft werden. Und auch in anderen Städten, etwa in Berlin, wurde der Mietspiegel auf den gerichtlichen Prüfstand gestellt, und für nicht wissenschaftlich genug befunden. Auch die Mietpreisbremse ist Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Jüngst wurde die entsprechende Landesverordnung in Hessen für unwirksam erklärt.
Sollte im Rahmen der gerichtlichen Überprüfung des Mannheimer Mietspiegels festgestellt werden, dass die Methode des Mietspiegels in Ordnung ist, so ist das für uns ein akzeptables Ergebnis. Wir haben dann aber die Gewissheit, dass unsere Bedenken geprüft und bewertet worden sind. Um mehr geht es uns nicht.
Warum wird gegen den Mietspiegel geklagt?
Haus & Grund Mannheim hat zum einen methodologische Zweifel am Zustandekommen des aktuellen Mannheimer Mietspiegels. Wir sehen die wissenschaftlichen Grundsätze bei der Erstellung verletzt. So sind verschiedene statistische Vorgänge und Bewertungen für uns nicht nachvollziehbar und konnten trotz Nachfrage bei der Stadt nicht zufriedenstellend geklärt werden. Der Methodenbericht zum Mietspiegel ist in Teilen sehr dünn geraten und erläutert statistische Vorgänge nicht oder nur unzureichend.Zum anderen stellt sich die gerichtlich nicht geklärte Rechtsfrage, ob die Wohnungen einer kommunalen Baugesellschaft wie die GBG Mannheim tatsächlich für den Mannheimer Mietspiegel und seiner Berechnung herangezogen werden dürfen oder nicht. Hierüber kann man sicherlich streiten. Die GBG Mannheim verhält sich nach unserer Auffassung nicht wie ein normaler Marktteilnehmer auf einem relativ freien Wohnungsmarkt, sondern sie verfolgt bei der Vermietung subjektive Ziele. So hat der Geschäftsführer der GBG geäußert, die GBG habe die Macht für Preisstabilität in Mannheim niedrig zu halten. Die GBG vermietet nach eigenem Bekunden ihre Wohnungen deutlich unter dem Durchschnitt des Mannheimer Mietspiegels. 2016 lag bei 94 % der von der GBG vermieteten Wohnungen die Miete fast einen Euro unter dem Mietspiegelniveau. Hinzukommt, dass seitens des Oberbürgermeisters in einem Facebookpost auf seiner Seite (04.04.2018, 13.44 Uhr) eingeräumt worden ist, dass die GBG für eine die Miethöhe begrenzende Politik in Mannheim genutzt wird. Gegen diese Vermietungspolitik haben wir nichts einzuwenden, immerhin ist die Vermietung zu günstigen Preisen an entsprechend Bedürftige die Kernaufgabe der GBG.
Aber dieses nichtmarktgerechte Verhalten hat unserer Auffassung nach zur Folge, dass die Mieten der GBG bei der Erstellung des Mietspiegels nicht heranzuziehen sind. Dieser subjektive Ansatz steht im Widerspruch zu dem objektiven Gehalt eines Mietspiegels. Dass bspw. Genossenschaften bei der Mietspiegelerstellung Berücksichtigung finden, wird von uns überhaupt nicht beanstandet. Sie sind wichtige Teilnehmer des Wohnungsmarkts und orientieren ihr Handeln bei der Vermietung an wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Damit sind sie aber nicht mit einer sozialen Wohnungsbaugesellschaft wie der GBG gleichzusetzen.
Zerstören wir den sozialen Frieden?
Dass der Mieterverein uns so etwas vorwerfen würde, ist wenig überraschend. Aber auch wenn dies medial eine griffige Formulierung ist, verstellt sie den Blick auf das Wesentliche. Sinn und Zweck eines Mietspiegels ist die Befriedungsfunktion zwischen Mieter und Vermieter im Rahmen eines Mieterhöhungsverfahrens. Aufgrund der neuen, seit 2016 erstmals angewendeten Methode und den daraus resultierenden oben angerissenen Unklarheiten sehen wir diese Befriedungsfunktion nicht mehr als erfüllt an. Er wird von vielen unserer Mitglieder nicht mehr akzeptiert. Wir wollen damit nicht das Prinzip des Mietspiegels in Mannheim ad acta legen. Der Mannheimer Mietspiegel hat Jahrzehnte lang seine Befriedungsaufgabe gut erfüllt. Und dies soll er weiterhin tun. Wir wollen auch zukünftig an der Erstellung des Mietspiegels mitwirken, da wir darin ein sinnvolles Instrument sehen.Aber nur ein nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellter Mietspiegel kann diese Befriedungsfunktion erfüllen und wird der gesellschaftspolitischen Verantwortung der Akteure gerecht. Es liegt daher nicht nur im Interesse unserer Mitglieder und der anderen Vermieter, dass Mannheim einen gesetzeskonformen Mietspiegel hat. Dies liegt vielmehr auch im Interesse der Mieter und vor allem auch im Interesse der Stadt Mannheim. Daher ist die harsche - und leider auch verkürzende - Kritik des Oberbürgermeisters, der zugleich Aufsichtsratsvorsitzender der GBG ist, nicht nachzuvollziehen.
Eigentum verpflichtet
Haus & Grund Mannheim vertritt ca. 6.000 private Vermieter, die mit ihrem Wohnungsbestand von mehreren 10.000 Wohnungen zu einer ausreichenden Wohnraumversorgung in Mannheim beitragen. Eine Aufgabe, welche die Stadt Mannheim in den letzten Jahren durch eine falsche Wohnungspolitik vernachlässigt hat. Ohne den privaten Wohnungsbestand unserer Mitglieder würde es in Mannheim tatsächlich einen Wohnungsnotstand und überhöhte Mieten geben.Natürlich möchte kein Mieter eine Mieterhöhung – deshalb ist sie aber nicht verwerflich. Immerhin erwartet der Mieter zu Recht, dass der Vermieter in das Objekt investiert, es instand hält und modernisiert – insbesondere, wenn der Gesetzgeber hierzu zwingende Vorgaben macht. Unsere Mitglieder sind ganz überwiegend Kleinvermieter, die sich ihrer Verantwortung für die Mieter sehr bewusst sind und oft lange überlegen, ob sie überhaupt eine geringfügige Mieterhöhung vornehmen sollen oder nicht. Kein Vermieter ist gezwungen, die Mieterhöhungsmöglichkeiten auszuschöpfen oder gar die Miete überhaupt anzuheben. Viele unserer Mitglieder denken über diese Frage erst bei einem Mieterwechsel nach oder wenn ein Mietverhältnis dann doch mal über einen langen Zeitraum mit einer unveränderten Miete gelaufen ist. Wir sehen es daher auch mit Sorge, wenn ein Oberbürgermeister in seiner Rolle als Vertreter aller Bürger derart einseitig Partei ergreift, und Vermietern ihre soziale Verantwortung abspricht und auf finanzielle Interessen reduziert.




