Hausordnung

Das Mietverhältnis ist ein freiwilliges Übereinkommen zwischen Vermieter und Mieter, aufgebaut auf gegenseitiger Rücksichtnahme und Vertrauen zur Gewährleistung eines friedlichen Zusammenlebens. Der Vermieter ist berechtigt, die Hausordnung einseitig abzuändern oder zu ergänzen, soweit dies zur ordnungsgemäßen Verwaltung und Bewirtschaftung des Hauses erforderlich ist. Es dürfen dem Mieter aber keine wesentlichen Beschränkungen der Benutzung der Mieträume oder sonstige wesentliche Verpflichtungen auferlegt werden.

  1. Ruhestörungen etwa durch Türenschlagen, Lärmen auf Gemeinschaftsflächen, Erschütterungen hervorrufende Tätigkeiten und andere Tätigkeiten, welche die Mitbewohner belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, sind zu vermeiden. Kinder sind ausreichend zu beaufsichtigen.
     
  2. Radio- und Fernsehgeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen. Ab 22 Uhr bis morgens 7 Uhr sowie in der Mittagszeit zwischen 13 und 15 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ist im besonderen Maße auf die Hausgemeinschaft Rücksicht zu nehmen. Zwischen 19.00 Uhr und 07.00 Uhr sind Lärm verursachende handwerkliche Arbeiten und lärmverursachende Arbeiten im Garten untersagt. Lärmintensive Geräte wie Waschmaschinen und ähnliche Geräte sind bei Benutzung auf schalldämpfende Unterlagen zu stellen.
     
  3. Musizieren ist an Werktagen generell nur zwischen 10.00 und 12.00 Uhr sowie zwischen 15.00 und 17.00 Uhr für maximal zwei Stunden täglich gestattet.
     
  4. Aus Fenstern, von Balkonen und im Treppenhaus darf nichts ausgeschüttelt, ausgegossen oder hinausgeworfen werden. Das Grillen auf dem Balkon oder auf der Terrasse ist verboten.
     
  5. Abfälle sind gemäß den abfallrechtlichen Vorschriften zu trennen und in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen. Die Stellplätze sind sauber zu halten. Müll-, Küchen- sowie Haushaltsabfälle dürfen nicht in die Toilette geworfen werden. Sperrige Abfälle (z. B. Kartons und Verpackung) dürfen nur zerkleinert in die entsprechende Mülltonne geworfen werden.
     
  6. Das Waschen von Fahrzeugen auf dem Grundstück ist nicht gestattet.
     
  7. Es ist untersagt, auf den zum gemeinschaftlichen Gebrauch bestimmten Räumen und Flächen (Treppen, Gänge, Hof, Garten usw.) Gegenstände aller Art abzustellen. In den zu gemeinschaftlichen Gebrauch bestimmten Räumen, insbesondere im Treppenhaus, ist das Rauchen untersagt.
     
  8. Beim Waschen und Trocknen von Wäsche in den Mieträumen ist dafür zu sorgen, dass durch ausreichendes Lüften keine Feuchtigkeitsschäden entstehen. Die Wäsche darf nicht tropfnass aufgehängt werden. Die Wäsche darf im Übrigen soweit vorhanden nur auf dem Trockenspeicher oder in den dazu bestimmten Räumen getrocknet werden.
     
  9. Jeder Mieter muss sorgfältig auf Feuer und Licht achten. Die Benutzung von offenem Licht und das Rauchen sind im Heizkeller, Öllagerraum und in den Garagen nicht gestattet. Brennstoffe dürfen nur in den hierfür vorgesehenen und geeigneten Räumen gelagert werden. Schwamm- oder holzwurmverdächtiges Holz darf nicht eingelagert werden.
     
  10. Fahrräder, Rollschuhe u. ä. sind über die Treppen zu tragen.

  11. Gauben-, Treppen- und Dachfenster müssen bei Sturm, Regen und Schneewetter geschlossen bleiben. Bei Frostwetter sind die Kellerfenster und die Fenster unbeheizter Räume geschlossen zu halten.
     
  12. Die Haustüre ist tagsüber geschlossen zu halten und im Winter ab 19 Uhr, im Sommer ab 21 Uhr abzuschließen.