Trinkwasserversorgung

Prüfpflicht auf Bleileitungen?

Ein großer Messdienstleister informiert seit kurzem seine Kunden über eine letztlich alte Problematik: Bleileitungen in der Trinkwasserinstallation.

Da es eine Novellierung der Trinkwasserverordnung (TrinkV) gab, ist das Thema aber wieder aktuell geworden. § 17 Abs 1 TrinkV verlangt in seiner neuen Fassung, dass der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage, in der Leitungsstücke aus Blei vorhanden sind, diese bis zum 12. Januar 2026 nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik entfernen oder stilllegen lässt. Eine ausdrückliche Untersuchungspflicht besteht demnach zwar nicht. Aber der Eigentümer muss dem Thema dennoch nachgehen. Wenn Kenntnis über das Vorhandensein von Bleirohr(stück)en vorhanden ist oder deren Vorhandensein (insbesondere auf Grund von Ergebnissen einer Trinkwasseruntersuchung einer zugelassenen Untersuchungsstelle) anzunehmen ist, muss eine Information der Bewohner erfolgen.

Der Betreiber hat die aus der Wasserversorgungsanlage versorgten Verbraucher im Anschluss an die Information nach Satz 1 darüber zu informieren, wann die Trinkwasserleitungen oder Teilstücke aus dem Werkstoff Blei voraussichtlich entfernt oder stillgelegt werden, sobald ihm diese Informationen vorliegen.

Der Betreiber hat ab dem 13. Januar 2026 dem betroffenen Verbraucher in Textform zu erklären und in geeigneter Form nachzuweisen, dass er seiner Pflicht nach Absatz 1 nachgekommen oder die Frist nach Absatz 2 verlängert worden ist. Dieser Stichtag ist nur noch rund 6 Monate entfernt und nicht wenige Eigentümer fragen sich, was zu tun ist und ob sie ihr Leitungssystem überprüfen müssen.

Keine generelle Überprüfungspflicht

Eine Überprüfung ist sinnvoll, v. a. wenn man Sicherheit haben will. Eine generelle Pflicht zur Überprüfung der Trinkwasserversorgung auf Blei besteht nach dem Gesetz aber nicht, solange es keine konkreten Hinweise auf eine mögliche Belastung gibt. Dann muss der Eigentümer aber auf jeden Fall tätig werden und der Sache nachgehen. Bevor man nun eine Beprobung beauftragt, sollte man sich mit seiner Immobilie und den technischen Gegebenheiten befassen. Bleileitungen erkennt man an einer silbergrauen Farbe. Sie sind nicht magnetisch und lassen sich relativ leicht einritzen.

Kann es in meinem Haus Bleirohre geben?

Im süddeutschen Raum gab es bereits 1878 erste Verbote zum Einbau von Bleirohren, jedoch nicht flächendeckend in allen Bundesländern. Bleileitungen wurden ansonsten vor allem in Gebäuden vor 1973 verbaut, zum Teil kamen sie aber auch noch bis in die 80er Jahre zum Einsatz. Wenn man weiß, dass man sein Leitungssystem also danach komplett erneuert hat, sollte es hier also an sich keine Probleme geben. 

Der Grenzwert von Blei ist so niedrig, dass er an sich nicht eingehalten werden kann, wenn sich im Haus Bleirohre befinden. Und da die Grenzwerte für Blei schon seit Jahren bestehen und kontinuierlich verschärft wurden, wurden die meisten Bleileitungen in den letzten Jahrzehnten ohnehin bereits ausgetauscht. Leider ist es möglich, dass es auch ohne Bleirohre zu auffälligen Bleiwerten bei einem entsprechenden Test kommt. Ursache können dann insbesondere verzinkte Stahlrohre sein oder auch Messinglegierungen in Mischbatterien. Diese können Blei ins Wasser abgeben.

Und schließlich könnte auch das Leitungsnetz des Trinkwasserversorgers die Ursache sein. Er ist bis zur Wasseruhr für die Einhaltung der Grenzwerte verantwortlich. Erst ab dem Übergabepunkt beginnt die Verantwortlichkeit des Hauseigentümers. Wenn der Verdacht auf Bleirohre besteht, sollte man zunächst eine entsprechende Beprobung vornehmen. Danach muss über weitere Schritte entschieden werden. Die betroffenen Leitungs(teil)stücke sind zu identifizieren und zu entfernen/erneuern. Gegenübern den Bewohnern besteht eine Informationspflicht.

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