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Wechsel des Stromversorgers
Neuregelungen beim Umzug des Mieters beachten!
Seit dem 06. Juni gelten auf dem Strommarkt neue Spielregeln. Mit der Umsetzung einer EU-Richtlinie wurde der sog. 24-h-Lieferantenwechsel eingeführt. Kunden eines Stromanbieters sollen an einem Werktag innerhalb von 24 Stunden den Lieferanten wechseln können (unter Berücksichtigung und Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfristen).
Was zunächst relativ harmlos klingt, kann bei einem Umzug des Mieters erhebliche Auswirkungen für den Vermieter nach sich ziehen. Denn mit der Neuregelung ist die Möglichkeit der rückwirkenden Anmeldung entfallen. Änderungen des Versorgungsvertrags können jetzt nur noch für die Zukunft erfolgen.
Zur Verdeutlichung ein Beispiel:
Eigentümer E vermietet seine Wohnung an den Mieter M. Mietbeginn ist der 01.07.2025, an dem Tag findet auch die Schlüsselübergabe statt. Am 10.07.2025 meldet sich M dann bei einem Stromversorger an. Bislang konnte man hier eine rückwirkende Anmeldung des Mieters ab 01.07.2025 erreichen. Das ist aber durch die Neuregelung seit dem 05.06. nicht mehr möglich. Der regionale Grundversorger kann sich für den Zeitraum 01.07. – 10.07.2025 also an E wenden und Zahlung verlangen. Dieser hat zwar aller Voraussicht nach einen Regressanspruch gegen den Mieter, aber er hat erstmal den Ärger und muss ggf. in Vorleistung treten.
Tipp für die Zukunft:
Daher sollte man es sich als Vermieter angewöhnen, sich frühzeitig vor Mietende bzw. dem neuen Mietbeginn mit der Sache zu befassen: Idealerweise wird der Versorger schon 14 Tage vor dem Einzug des neuen Mieters über den anstehenden Wechsel informiert. Bei der Schlüsselübergabe werden die Zählerständen erfasst und am besten noch am Tag der Übergabe dem Versorger mitgeteilt.
Auf der Internetseite der MVV kann man zu der Thematik eine gute Zusammenfassung finden:




