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Vertragsende: Kündigung des Mietverhältnisses
Sie möchten Ihre Wohnung kündigen? Der folgende Ablauf bezieht sich auf den Großteil unserer Mietverhältnisse, die auf unbestimmte Dauer geschlossen bestehen.
1. Kündigung
Fristen
- I.d.R gesetzliche Kündigungsfrist 3 Monate zum Monatsende
- Eingang beim Verwalter bis zum dritten Werktag eines Monats (Samstag = Werktag)
Form
- Schriftlich
- Eigenhändige Unterschrift aller Mieter, die den Vertrag abgeschlossen haben.
- mit dem Datum des Wunschauszugstermines (kein Rechtsanspruch!) gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende
- mit allen Kontaktdaten (Festnetz, Handy, E-Mail)
2. Kündigungsbestätigung
- Wir prüfen die Formalitäten und Fristen
- Wir erstellen eine Kündigungsbestätigung mit dem Vertragsendtermin, bis zu welchem Sie mietzahlungspflichtig sind
- Hinweis auf Vereinbarung eines Termins zur Wohnungsabnahme
- Nachmietinteressenten an unsere Immobilienvermietung verweisen
- Interessenten werden wir Ihre Telefonnummer zur Vereinbarung von Besichtigungsterminen weitergeben
- Falls Sie vorzeitig ausziehen wollen, bemühen wir uns um eine entsprechende Vermietung, um Sie aus dem Mietverhältnis entlassen zu können. Dies sichern wir jedoch niemals zu!
3. Wohnungsabnahme
- Die Wohnung muss vollständig geräumt sein
- Die Wohnung muss den Anforderungen des Mietvertrages entsprechen, Nachweis der Wartung der Gas- und Elektro-, Heiz- und Warmwassergeräten in der Wohnung, falls diese vorhanden sind
- Übergabe der/aller Schlüssel an den Verwalter
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