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Aktuelles aus der Lokalpolitik
Sparmaßnahmen, Wohnraumtauschkonzept, Grundsteuer und Co.
Kein Sparen am Klimaschutz für Gebäude
Bekanntlich ist die Stadt Mannheim – vorsichtig formuliert – finanziell nicht besonders gut aufgestellt. Es muss in den kommenden Jahren deutlich gespart werden. Unklar ist bisher aber, wo genau. Wie man dem Mannheimer Morgen und den Verlautbarungen aus dem Gemeinderat nun entnehmen konnte, wird es auch im Bereich des Klimaschutzes Einsparungen geben. Der Klimafond soll um rund 45 % reduziert werden.
Vor dem Hintergrund der notwendigen Transformation warnen wir davor, finanzielle Mittel bei der Sanierung von Gebäuden und der erforderlichen Beratung einzusparen. Anreize und Unterstützung für Bürgerinnen und Bürger sind ein wichtiges Instrument, um den CO2-Ausstoß im Gebäudesektor zu senken. Die Umstellung der Beheizung auf klimaneutrale Lösungen und die Dämmung von Gebäuden sind aufwändig und kostenintensiv. Die Klimaschutzagentur Mannheim leistet hier wertvolle Beratungsarbeit für die Gebäudeeigentümer. Nötig sind verlässliche Rahmenbedingungen, damit Eigentümer langfristig planen können. Eine Gebäudesanierung macht man nicht nebenbei. Das zieht sich gerne über mehrere Monate. Diese Unterstützung liegt auch im Interesse von Mieterinnen und Mietern, nicht nur auf der Kostenseite. Es ist im Interesse der Stadt, dass der CO2-Ausstoß weiter reduziert wird.
Änderungen beim Wohnraumtauschkonzept (s. auch SWW 07/2025)
Der Gemeinderat soll in seiner Sitzung am 21.10.2025 auch über eine Änderung beim Wohnraumtauschkonzept beschließen.
Zwar soll das Budget dabei um 5.000 € auf 25.000 € erhöht werden (aktuell steht für 2025 keine Mittel mehr zur Verfügung). Die Tauschprämie wird aber zugleich von 5.000 € auf 3.000 € je Einzelfall gedeckelt. Davon entfallen 1.500 € für den Umzug und 500 € pro Verkleinerung um ein Zimmer (maximal 1.500 € für drei Zimmer weniger). Außerdem muss eine Verkleinerung um mindestens 15 m2 erfolgen und die Mietlaufzeit muss bei mindestens 24 Monaten liegen oder unbefristet sein.
Natürlich ist es sinnvoll, Anreize zu einem Wohnungswechsel zu schaffen, um große Wohnungen zielgerichteter nutzen zu können. Wie sich der Erfolg des Konzepts darstellt, ist unklar. Anscheinend gab es eine ausreichend große Nachfrage.
Nach wie vor richtet sich das Angebot aber nur an Mieterinnen und Mieter. Diese Lücke sollte man schließen, da auch Eigentümerinnen und Eigentümer vielleicht bei einem ausreichenden Anreiz zu einer Wohnraumverkleinerung bereit wären. Auch die indirekte Forderung nach einer konkreten kleineren Fläche erscheint vor dem Hintergrund einer selbstbestimmten Entscheidung zumindest gewöhnungsbedürftig.
Ist die Grundsteuer in Mannheim zu hoch?
Die zentralen Streitfragen rund um die Grundsteuerreform sind nach wie vor offen. Eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs steht aus. Die ersten Verhandlungen sollen noch im Herbst beginnen. Aber es wird darüber gestritten, ob der Hebesatz für Mannheim vor dem Hintergrund der postulierten Aufkommensneutralität nicht vielleicht doch zu hoch war. Immerhin liegt er über dem postulierten Korridor des (nicht mehr abrufbaren) Transparenzregisters.
Vor dem Hintergrund der sehr angespannten Haushaltslage dürften die ersten Politiker früher oder später auf den Gedanken kommen, den Hebesatz anzupassen, um Mehreinnahmen zu generieren. Das halten wir aber für den völlig falschen Ansatz. Nach bisherigen Erkenntnissen ist die Grundsteuer auch in Mannheim in nicht wenigen Fällen -zum Teil sehr deutlich- gestiegen. Diese Mehrkosten müssen Vermieter -und Mieter!- erst einmal verkraften (von verfassungsrechtlichen Fragen rund um die neue Grundsteuer einmal ganz abgesehen). Hier direkt nachzulegen trifft die Falschen. Der Gesetzgeber ist an sich gefordert, schon jetzt nachzubessern. Durch die Ausrichtung allein am Bodenrichtwert wurde auch die Industrie zu Lasten der privaten Eigentümer begünstigt und entlastet.
Mietpreisbremse wird immer mehr Thema in der Beratung
Uns erreichen in den letzten Monaten verstärkt Streitigkeiten rund um die Mietpreisbremse. Diese ist bereits bis 2029 verlängert worden. Mieterseitig wird dieses Thema zunehmend geprüft.
Zum Hintergrund: Der Vermieter darf in den betreffenden Gemeinden, wie Mannheim oder Heidelberg, bei einer Neuvermietung prinzipiell nicht mehr als 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Eine Abweichung muss der Vermieter begründen. Bei einem Verstoß gegen diese Vorgaben kann der Mieter dies rügen und ggf. die zu viel gezahlte Miete rückwirkend bis zu 30 Monate zurückfordern (s. § 556g BGB). Zudem darf der Vermieter die höhere Miete erst nach 24 Monaten wieder geltend machen, sofern er die erforderlichen Auskunft erteilt.
Daneben steht im Einzelfall auch eine Mietpreisüberhöhung (§ 5 WiStG, Ordnungswidrigkeit) bzw. ein Mietwucher (§ 291 StGB) im Raum. Hier will die Politik zumindest nach dem Willen eines Teils der regierenden Koalition Verschärfungen vornehmen, da man die Mietpreisbremse als stumpfes Schwert betrachte.
Derartige Überlegungen lehnt Haus & Grund entschieden ab. Eine Verlängerung und Verschärfung der Mietpreisbremse schafft keine einzige neue Wohnung zusätzlich. Hier werden wieder mal mit großen Worten die kleinen Privatvermieter bestraft. Es ist nur allzu verständlich, dass immer mehr Eigentümer laut darüber nachdenken, ihr Eigentum zu veräußern. Sie fühlen sich zunehmend entrechtet. Anstelle von kontraproduktiven Symptombehandlungen sollte die Schaffung von Anreizen zur Förderung des Wohnungsneubaus im Zentrum stehen. Das wäre zielführender.
