Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Gedanken zum geplanten Gebäudeenergiegesetz

Auch durch den vehementen Einsatz von Haus & Grund Deutschland konnte das Gebäudeenergiegesetz in seiner ursprünglichen geplanten Form verhindert werden. Aus dem Heizungshammer wurde eher ein „Hämmerchen“. Im neuen Entwurf gibt es deutliche Änderungen.

Die Regeln für den Einbau neuer Heizungen gelten zwar prinzipiell ab 2024, es muss aber zunächst eine kommunale Wärmeplanung vorliegen. Solange dies nicht der Fall ist, soll es keine Pflicht zum Einsatz von 65 % erneuerbaren Energien geben. Damit bleibt der Einbau von Gasheizungen auch nach dem 01.01.2024 prinzipiell zulässig. Soweit, so gut. Dass die Wärmeplanung den Anforderungen des GEG vorangehen muss, ist sinnvoll und richtig. Es ist aber zu betonen, dass das Gesetzgebungsverfahren nicht abgeschlossen ist. Vieles ist nach wie vor unklar. Wie die finalen Regelungen aussehen werden, bleibt abzuwarten.

Für viele Immobilieneigentümer in Baden-Württemberg gibt es auf der Basis der derzeit geplanten Regelungen ein Problem: § 27 des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg (KlimaG BW). Nach dieser Vorschrift sind Stadtkreise und Große Kreisstädte verpflichtet, bis zum 31.12.2023 einen kommunalen Wärmeplan als Bestandteil der kommunalen Wärmeplanung zu erstellen. In Mannheim soll dies bis zum Jahresende tatsächlich der Fall sein. Damit dürfen Gasheizungen zwar weiterhin eingebaut werden – aber nur, sofern sie auf Wasserstoff umrüstbar sind.

Damit droht in Baden-Württemberg eine Zweiklassengesellschaft: Einerseits soll es Gemeinden geben, in denen aufgrund des KlimaG BW schon ab 2024 entsprechende Heizungen eingebaut werden müssen, und andererseits solche, bei denen noch keine Wärmeplanung vorliegt und alles quasi erstmal beim alten bleibt.

Es ist im Interesse von Eigentümern und Mieter dringend erforderlich, dass die Regelungen von Bund und Ländern besser aufeinander abgestimmt werden. Immobilieneigentümer in Ländern bzw. Gemeinden, die das Thema Klimaschutz progressiver angegangen sind und schon mehr Anstrengungen unternommen haben, dürfen nicht benachteiligt werden.