Telekommunikationsgesetz

Betriebskostenprivileg für den Breitbandkabelanschluss entfällt zum 01.07.2024

Viele Mitglieder haben es sicherlich bereits der Presse entnommen und können sich an den Vortrag beim Herbstforum 2021 erinnern. Am 01.07.2024 endet die Kostentragungspflicht des Mieters für die Betriebskosten betreffend dem Breitbandkabelanschluss gemäß § 2 Ziffer 15 Betriebskostenverordnung.

Hintergrund ist eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes, die den Mieter ab dem genannten Datum von Kostentragungspflicht befreit. Uns erreichen vermehrt Anfragen von Mitgliedern, wie mit dieser Problematik umzugehen ist. 

Aus diesem Grund haben wir ein umfangreiches Informationsblatt zusammengestellt, das alle Fragen zu diesem Problemkreis beleuchtet und klärt. Bedauerlicherweise ist die Rechtslage nicht abschließend geklärt. Generell ist Mitgliedern und Vermietern mit Sammelverträgen für den Breitbandkabelanschluss zu empfehlen, diese Verträge zum 30.06.2024 zu beenden, sodass sich die Mieter ab dem 01.07.2024 selbst mit einem entsprechenden Vertrag versorgen können. Nur so ist gewährleistet, dass Vermieter nicht dauerhaft auf anteiligen Kosten sitzen bleiben. 

Das Infoblatt mit allen Details kann über die Geschäftsstelle oder nachfolgend als Download bezogen werden.

» Infoblatt "Novelle des Telekommunikationsgesetzes"