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Zahl des Monats
8 Gemeinden, 1 Mietspiegel
Heimlich, still und leise wurde im südwestlichen Rhein-Neckar-Kreis ein neuer Mietspiegel etabliert. Der zuständige Gemeinsame Gutachterausschuss hat einen Mietspiegel für die Region erstellt, den inzwischen 8 Gemeinden als einfachen Mietspiegel anerkannt haben.
In Altlußheim, Brühl, Eppelheim, Hockenheim, Ketsch, Oftersheim, Plankstadt und Schwetzingen kann daher mit diesem Mietspiegel eine Mieterhöhung für Wohnimmobilien begründet werden. Lediglich die Gemeinden Neulußheim und Reilingen haben diesen Mietspiegel bislang nicht anerkannt.
Auch wenn ein einfacher Mietspiegel gerichtlich leichter angreifbar ist, bietet er dennoch eine ausreichende Grundlage für Mieterhöhungen in diesem Gemeinden. Vermieter sind nicht mehr gezwungen, nach den sog. drei Vergleichsmieten zu suchen.
Wir haben für Mieterhöhungen einen kleinen Fragebogen auf der Basis des Mietspiegels erstellt. Dieser kann über die Geschäftsstelle bezogen oder nachfolgend heruntergeladen werden. Die Rechtsberater können damit die Möglichkeit einer Mieterhöhung prüfen und bei Bedarf ein entsprechendes Schreiben für Mitglieder abfassen.
