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Pressemitteilung vom 21.05.2025
Mannheimer Mietspiegel 2023/2024 war nicht qualifiziert
„Jetzt haben wir es schwarz auf weiß, der Mannheimer Mietspiegel 2023/2024 war nicht qualifiziert“, so fasst Rechtsanwalt Josef Piontek, Vorstand von Haus & Grund Mannheim die aktuelle Entscheidung des AG Mannheim zum Mannheimer Mietspiegel 2023/2024 zusammen. Haus und Grund hatte auf die Problematik wiederholt hingewiesen, Stadt und Mieterverein blieben aber bei ihrer gegenteiligen Rechtsauffassung.Das Gericht hat festgestellt, dass dieser Mietspiegel aufgrund schwerwiegender formeller Mängel als nicht qualifiziert anzusehen ist. Entgegen der wiederholten Behauptung der Stadt Mannheim und des Mietervereins war die Anwendung des Mietspiegels in diesem Zeitraum also nicht zwingend. Mieterhöhungen konnten z. B. mit drei Vergleichsmieten begründet werden. Das Urteil des Amtsgerichts ist von praktischer Bedeutung, auch wenn es inzwischen einen neuen Mietspiegel gibt. Bei einem Streit im Rahmen der Mietpreisbremse muss sich der Vermieter zum Nachweis der zulässigen Miete also nicht am damaligen Mietspiegel orientieren.
Fehler bei der Mietspiegelerstellung können also gravierende Folgen haben, was nicht im Interesse von Mietern und Vermietern liegt. Wir brauchen Rechtssicherheit. Daher fordern wir die Stadt auf, die Erstellung und die Ergebnisse bei der Mietspiegelerstellung genau und kritisch zu prüfen. Das spart den Bürgern Zeit und Geld. Der unterlegene Mieter, der sich vielleicht auch im Vertrauen auf den angeblich qualifizierten Mietspiegel auf einen Prozess eingelassen hat, muss nun erheblicher Kosten stemmen, allein die Gutachterkosten beliefen sich auf über 4.000 €.
Der aktuelle Mietspiegel 2025/2026 enthält ebenfalls problematische Festlegungen. So sollen Garagen/Stellplätze im Rahmen der Mietpreisermittlung lt. der Dokumentation nicht zu berücksichtigen sein. Danach soll es für die Miethöhe keine Rolle spielen, ob eine Garage mitvermietet wurde oder nicht. Auch wenn dieses Ergebnis vielleicht statistisch darstellbar sein mag, widerspricht es doch offensichtlich dem gesunden Menschenverstand und auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Jeder, der regelmäßig einen Parkplatz sucht, weiß wie wertvoll ein solcher ist. Ein ähnlicher Aspekt betrifft die Gartennutzung, die für die Mietpreisbildung angeblich ebenfalls nicht relevant sein soll.
Der Mietspiegelrechner der Stadt gaukelt dem Nutzer korrekte Ergebnisse vor. Dabei können bei den Flächen keine Nachkommastellen berücksichtigt werden, so dass die Ergebnisse verzerrt und damit vor dem Hintergrund der einschlägigen BGH-Rechtsprechung strenggenommen unbrauchbar sind. Auch die Ergebnisdarstellung als solcher wirft Fragen auf. Es ist bspw. nicht ohne weiteres erkennbar, welche Merkmale im Einzelfall mietpreiserhöhend oder -senkend sein sollen.
Haus & Grund Mannheim hat kein Interesse daran, immer wieder gerichtliche Prüfungen anstoßen zu müssen. Wir wünschen uns ein gutes Miteinander, bei dem es aber nicht nur um die Mieterinteressen geht. Aus nicht nachvollziehbaren Gründen verweigert die Stadt uns die Freigabe des Straßenverzeichnisses. Wir sind daher nicht in der Lage, einen eigenen Mietspiegelrechner zu programmieren. Diese Weigerungshaltung ist umso unverständlicher, da uns in der Vergangenheit entsprechende Dateien stets überlassen wurden.

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