Mietspiegelklage

Berufung eingelegt

Nachdem das Amtsgericht Mannheim die von Haus & Grund Mannheim unterstütze Mietspiegelklage abgewiesen hat, hat die Kanzlei Piontek nun Berufung beim Landgericht Mannheim eingelegt.

Zunächst war der später abgelehnte erste Gutachter noch zu dem Ergebnis gekommen, dass der Mannheimer Mietspiegel 2016 wissenschaftlichen Anforderungen nicht genüge. Der zweite Gutachter bescheinigte dem Mietspiegel dann jedoch, noch ausreichend nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt zu sein. Damit konnte das erstinstanzliche Gericht die Klage abweisen. Aber die entscheidende Rechtsfrage, ob und wenn ja in welchem Umfang die Wohnungen der GBG in den Mietspiegel einbezogen werden dürfen, ist damit nicht geklärt. Immerhin hat die GBG rund 20.000 vermietete Wohnungen und sie betont immer wieder, dass diese deutlich unter Mietspiegelniveau vermietet werden. Es ist richtig und wichtig, dass sich die Wohnungsbaugesellschaft bemüht, ihrer Aufgabe, günstigen Wohnraum zur Verfügung zu stellen, nachkommt. Aber das führt zu erheblichen Verzerrungen in den Ergebnissen des Mietspiegels. Damit wird nicht mehr der freie Wohnungsmarkt abgebildet. Die Frage der Beteiligung der GBG ist daher immer noch von Bedeutung, da sie sich für den aktuellen Mietspiegel 2021/2022 und alle zukünftigen Mietspiegel stellt.

Weitere Informationen

Mannheimer Mietspiegel 2021
Der neue Mannheimer Mietspiegel – Neue Vermieterbefragung geplant
Mietspiegel Mannheim
Mietspiegel veröffentlicht - er ist nicht qualifiziert